Am Donnerstag, den 22. November findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus "Alte Schule" statt. Dabei muss sich der Rat quasi neu konstituieren, denn durch das Ausscheiden von Jan Doyen-Waldecker aus der Gruppe "Bündnis Juist" haben sich die Stärkeverhältnisse im Gemeinderat verändert. Die CDU-Fraktion hatte deshalb einen Antrag auf eine Neuberechnung der Ausschüsse gestellt.
Somit sind auf der Sitzung die Ausschüsse gemäß der neuen Mehrheitsverteilung zu besetzen, ebenso die Ämter der stellvertretenden Bürgermeister. Wichtigster Ausschuss ist natürlich der Verwaltungsausschuss, dieser besteht aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten und den beratenden Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Ausschusses erfolgt nach der Generalformel: Zahl der Ausschusssitze x Zahl der Fraktions-/Gruppenmitglieder ./. Gesamtzahl der Mitglieder aller Fraktionen/Gruppen. Das heißt: Jede Fraktion oder Gruppe erhält zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Verbleibende Sitze sind nach Höhe der Zahlenbruchteile weiter zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das vom Ratsvorsitzenden zu ziehende Los. Nach dieser Berechnung kommt die Gruppe "Bündnis Juist" (die jetzt aus den Ratsmitgliedern von "Pro Juist", den Grünen/B 90 und der SPD besteht) auf 1,1 Sitze und die CDU-Fraktion auf 0,9 Sitze. Zunächst erhält die Gruppe "Bündnis Juist" für die ganzen Zahlen einen Sitz. Der zweite Sitz geht an die CDU-Fraktion aufgrund des höheren Zahlenbruchteiles.
Die Berechnung der Sitzverteilung in den anderen Ausschüssen erfolgt parallel zum Verwaltungsausschuss. Die Ausschüsse sind mit 5 Personen besetzt. Die Gruppe "Bündnis Juist" erhält 3 Sitze und die CDU - Fraktion 2 Sitze. Ratsmitglieder, welche fraktions- und gruppenlos sind, haben gem. NKomVG einen Anspruch auf ein Grundmandat in einem Ausschuss ihrer Wahl. Ausgenommen hiervon ist der Verwaltungsausschuss. Voraussetzung für das Grundmandat ist, dass das Ratsmitglied in keinem Ausschuss bereits stimmberechtigtes Mitglied ist. Der Anspruch auf das Grundmandat muss bei der Bildung des Ausschusses geltend gemacht werden und mit dem Beschluss festgestellt werden. Ansonsten erlischt der Anspruch.
Für die dem Gemeinderat angehörenden Ausschussmitglieder wurden bislang keine persönlichen Vertreter benannt. Nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung steht es den Fraktionen bzw. Gruppen frei, ob für jedes Ausschussmitglied eine Vertreterin bzw. ein Vertreter benannt werden soll oder die Ausschussmitglieder von den nicht dem Ausschuss angehörenden Mitgliedern der Gruppen oder Fraktionen vertreten werden.
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen bzw. Gruppen gem. § 71 Abs. 8 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen/Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben.
Die Fraktionen oder Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, dass der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.
1. Zugriff: Bündnis Juist
2. Zugriff: CDU
3. Zugriff: Bündnis Juist
4. Zugriff: CDU
Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2. Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2012 - öffentlicher Teil
3. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
4. Bericht des Bürgermeisters über den Ausführungsstand von Ratsbeschlüssen
5. Neubildung des Verwaltungsausschusses
a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze nach dem Zuteilungsverfahren Hare-Niemeyer
b) Benennung der Beigeordneten und Mitglieder nach § 71 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 75 Abs. 1 NKomVG
c) Bestimmung der Stellvertreter der Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss
d) Feststellung über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses (§ 71 Abs. 5 NKomVG)
6. Wahl der zwei stellvertretenden Bürgermeister aus den Beigeordneten
7. Neubildung der Ratsausschüsse
a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenen Ausschusssitze und Benennung der Ausschussmitglieder
b) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
c) Feststellung über die Zusammensetzung der Ratsausschüsse (§ 71 Abs. 4 NKomVG)
8. Bestimmung der Vertreter der Gemeinde
a) im Kuratorium für den Kindergarten "Schwalbennest"
b) Besetzung des Aufsichtsrates der Hallen- und Hafenwirtschaft GmbH
c) für den Stiftungsrat der Stiftung Jugendbildung Juist
d) als weiteres Mitglied für den Vorstand der Jugendbildungsstätte Juist Theodor Wuppermann e.V. (gem. § 13 Abs. 2 der Satzung der Jugendbildungsstätte)
Bei Bedarf wird vor der Beratung der Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde durchgeführt.