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Polizeistation Juist [1]

Polizeistation Juist: Mitteilung / Hinweis von der Polizei Juist

Beigetragen von JNN am 03. Mai 2011 - 10:42 Uhr

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Aus gegebenem Anlass ( vermehrte Sachbeschädigungen, Ruhestörungen, Trunkenheitsfahrten, Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung - StVO - ) werden ab der 19. Kalenderwoche von berechtigten Vollzugspersonen zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollen durchgeführt.

Hinweis: Für Juist gilt die StVO. Danach sind an Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, u.a. bei Dunkelheit Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten. Folgenlose Trunkenheitsfahrten werden ab einem Blutalkoholgehalt von 1,60 Promille strafrechtlich verfolgt. Bei Fahrten unter Alkoholeinwirkung mit Ausfallerscheinungen werden Verfahren ab 0,30 Promille eingeleitet.

Für eventl. Nachfragen stehe ich gerne Werktags von 09:00 - 11:00 Uhr zur Verfügung.

Eichmann, POK -

 
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