Erste vorsichtige Öffnung nach 6 Monaten für den Tourismus mit Testkonzept möglich. Gäste aus den benachbarten Bundesländern müssen erstmal warten. Außengastronomie darf unter Auflagen öffnen.
Juist, den 09. Mai 2021
Sehr geehrter Damen und Herren,
liebe Juisterinnen und Juister,
verehrte Gäste und Zweitwohnungsbesitzer,
als wir das Öffnungsszenario der ostfriesischen Inseln „MOIN“ vor mehr als 3 Wochen der Staatskanzlei vorgestellten, hatten wir große Hoffnung, dass jetzt ein kontrolliertes Öffnen in breiter Front, wenigstens für die Inseln, möglich sein wird. Wir erwarteten eine Umsetzung während der nächsten 1-2 Wochen. Es kam anders. Durch den allgemeinen Druck, auch aufgrund der Öffnungen in den benachbarten Bundesländern, mit zum Teil wesentlich geringeren Inzidenzzahlen, wählte die Landesregierung den vorsichtigen Weg, der sicherlich gut abgewogen ist.
Nach mehr als 6 Monaten tritt morgen eine „leicht gelockerte“ neue Corona-VO des Landes Niedersachsen in Kraft.
Als Ergebnis dürfen wir endlich wieder Gäste beherbergen, verköstigen und unsere Produkte anbieten, und zwar exklusiv für unsere niedersächsischen Gäste, die sich Tests unterziehen, geimpft oder genesen sind. Hinzu kommt, dass es Kapazitätseinschränkungen für die Beherbergung gibt und gastronomisch keine Innenbereiche genutzt werden dürfen.
Das Unverständnis in der Juister Bevölkerung ist gegenwärtig spürbar, zumal das Gros unserer Gäste aus Nordrheinwestfalen stammt. ABER: Lassen Sie uns nach vorne schauen und an einer baldigen grundlegenden Öffnung arbeiten.
Nun die touristisch relevanten Bedingungen auf das Wesentliche reduziert:
Der generelle Grundsatz lautet: Halten Sie weiterhin die AHA-Grundregeln ein. Neu hinzu kommt ein Testkonzept.
1. Öffentliche und private Treffen sind nur mit Personen eines Haushalts und höchstens zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sowie pflegende Begleitpersonen sind nicht einzurechnen. Nicht zusammenlebende Paare werden als ein Haushalt gezählt. Bei Inzidenzzahlen des Landkreises Aurich unter 35 (aktuell 71,2) gibt es Möglichkeiten der Lockerung.
2. Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens eine medizinische Maske / OP-Maske oder FFP2) bei unterschreiten des Mindestabstands, insbesondere innerhalb und vor Gebäuden, sei es für öffentliche Veranstaltungen oder im Einzelhandel. Ausnahmen, wie z.B. berufsbedingte oder bei Veranstaltungen, nachdem der Sitzplatz eingenommen worden ist oder bei sportlicher Bestätigung, sind erlaubt.
3. Die Datenerhebung und Dokumentation erfolgt für die Beherbergung, Außengastronomie und Einzelhandelsbetriebe des nicht täglichen Bedarfs, die terminierte Verkaufszeiten festlegen. Statt einer schriftlichen Dokumentation kann auch die Nutzung von Apps (Schwerpunkt ist LUCA; ansonsten Corona WarnApp & Frida) erfolgen (siehe Eingangsbereich der Betriebe). Die Entwicklung der letztgenannten Apps ist im finalen Stadium.
4. Testen: Der Gast hat spätestens nach Ankunft dem Übernachtungsgeber ein maximal 24-Stunden altes negatives Corona-Testergebnis (PCR oder Antigen-Schnelltest) nachzuweisen oder unter Aufsicht des Gastgebers einen Test durchzuführen. Wir empfehlen dies bereits vor Antritt der Fährfahrt / Flug durchzuführen und das Ergebnis bereit zu halten. Dies gilt nicht für Geimpfte 14 Tage nach Erhalt der zweiten Impfung (Impfpass) oder dokumentiert Genesene (ärztliche Bescheinigung) sowie Kindern unter 15 Jahren. Dieser Test muss spätestens nach 7 Tagen neu erstellt werden.
Für den Besuch einer Außengastronomie oder einer köpernahen Dienstleistung, die ein Tragen der Maske nicht erlaubt, wird ein maximal 24 Stunden altes Corona-Testergebnis benötigt oder wie oben beschrieben direkt vor Ort unter Aufsicht durchgeführt. Die Mitarbeiter der zweitgenannten Dienstleistung müssen sich wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.
Generell kann auf Juist täglich in unserer Teststation am Hafen ein kostenloser Test durchgeführt werden. Die Integration in die Apps ist in der Finalisierung.
5. Touristische Übernachtungsangebote können gegenwärtig nur von Personen, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben, genutzt werden. Dabei dürfen die Hotels, Pensionen und Bootsliegeplätze zu maximal 60% belegt werden. Ferienwohnungen müssen zwischen zwei Partien einen unbelegten Tag nachweisen. Die Testkriterien sind beschrieben.
6. Gastronomiebetriebe können ihre Außengastronomie an Tischen öffnen (Testnachweis der Gäste) und weiterhin den Außer-Haus Verkauf und Lieferservice fortführen.
7. Der für den täglichen Bedarf notwendige Einzelhandel, z.B. Supermärkte, Drogerien, Bäckereien und der Zeitschriften- und Buchhandel etc. können öffnen. Sie müssen über ein Hygienekonzept sicherstellen, dass die Infektionsgefahr minimiert ist und es dürfen sich nur so viele Kunden in den Verkaufsräumen befinden, dass durchschnittlich 10 bzw. 20 Quadratmeter Verkaufsfläche je anwesender Kunden gewährleistet sind. Für die verbliebenden Betriebe ist der „terminierte“ Verkauf möglich.
8. Veranstaltungen unter freiem Himmel sind eingeschränkt möglich und das Küstenmuseum wird zeitnah öffnen. Das Kino muss geschlossen bleiben. Die Öffnung des Haus des Kurgastes wird geprüft. Einrichtungen für körpernahe Dienstleistungen (u.a. Friseur, Kosmetikstudio, Massagepraxen) und medizinisch notwendige Behandlungen wie Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder Fußpflege dürfen zu diesem Zweck geöffnet bleiben. Dies gilt z.B. für die Physiotherapie im TöwerVital und im Watt beleven. Testkriterien siehe unter Punkt 4. Stimmen Sie dies bitte mit dem Dienstleister ab.
9. Kontaktloser Sport kann eingeschränkt unter Einhaltung von Abstands- und Testregeln stattfinden. 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen als nicht wechselnd zusammengesetzte Gruppen mit betreuenden Personen, auch Kontaktsport ausüben. Das Schwimmbad bleibt geschlossen.
10. Im Rahmen der außerschulischen Bildung gibt es Möglichkeiten musikalischen Unterricht durchzuführen.
11. Zusammenkünfte in Kirchen sowie Trauungen, Trauerandachten und die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle mit dem dortigen Aufenthalt sind unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Personen zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts getroffen werden, um die Infektionsgefahr zu minimieren. Ähnliche Bedingungen gelten für Vereine, Initiativen oder Stiftungen.
12. Für die Schule und den Kindergarten gelten spezielle Regeln (siehe https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/). Fragen Sie bitte die Leitungen der Einrichtungen.
13. Insofern die Inzidenzwerte im Landkreis auf über 100 steigen (siehe RKI Dashboard) und dies drei Tage andauert, so gelten die Bundesbedingungen und entsprechende „Lock-Down“ Einschränkungen.
14. Diese VO hat, insoweit kein anderes Zeitfenster beschrieben wird, Gültigkeit bis zum 30.05.2021.
Alle weiteren Punkte können Sie der Verordnung entnehmen oder über die Hotline des Landes erfahren. Tel.: 0511 120-6000
Die komplett geltende Verordnung finden Sie unter
https://www.niedersachsen.de/download/168619.
Das Dokument finden Sie auch im Infobereich zu Corona unter www.juist.de
Gegebenenfalls kann der Landkreis Aurich weitere Auflagen verfügen.
Weitere Fragen und Antworten erhalten Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html.
Falls Sie den Verdacht haben sollten, erkrankt zu sein, gehen Sie nicht zum Arzt, sondern nehmen telefonisch Kontakt auf. Er wird sich mit Ihnen beraten und die nächsten Schritte abstimmen.
Die Gemeindeverwaltung ist telefonisch und per email für Sie da. Nach telefonischer Vereinbarung besteht die Möglichkeit sich einen Termin vor Ort geben zu lassen. Details erhalten Sie über die Inselpost oder unsere Webseite. Die Tourist-Info erweitert die Öffnungszeiten jetzt Schritt für Schritt.
Sicherlich wünschen wir uns alle eine baldige richtige Öffnung. Wir arbeiten daran.
In diesem Sinne halten wir Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit.
Ihr Bürgermeister mit dem gesamten Team und dem Gemeinderat,
Dr. Tjark Goerges
Bürgermeister und Kurdirektor
Inselgemeinde Juist