Derzeit ist noch keine Entscheidung gefallen, ob auf Juist am 03. April das Strauchgut als sogenanntes Osterfeuer abgebrannt werden darf. Allerdings steht seit heute Morgen (Dienstag, 23. März) das hier gezeigte Schild im Deichvorland am Leuchtturm.
JNN-FOTO: IG LOOG/SIMONE HEYKEN