Der Landkreis Aurich hat bekannt gegeben, dass ab dem 1. Dezember 2021 die Warnstufe 2 gilt. Thomas Vodde von der Inselgemeinde hat wieder eine Zusammenstellung gemacht, was das bedeutet. Diese Infos finden Sie unter „Weiterlesen“
Aus der Warnstufe 2 ergeben sich nachfolgende Einschränkungen:
► für die Gastronomie:
- 2G+ in Innenräumen
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus bis zum Sitzplatz im Innenbereich
- 2G im Außenbereich
- Kontaktdaten.
► für Vermietbetriebe:
- 2G+
- Test bei Anreise und 2x wöchentlich
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus in den Innenbereichen
- Kontaktdaten.
► für körpernahe Dienstleistungen:
- 2G+
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus
- Kontaktdaten.
► Sport:
- 2G+ in Innenbereich
- 2G im Außenbereich
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus außer beim Sporttreiben
- Kontaktdaten bei Schwimmbädern, Sauna, Fitness-Studio.
► Veranstaltungen:
- 2G+ in Innenbereich
- 2G im Außenbereich
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus auch beim Sitzen
- Kontaktdaten.
Alle Informationen ohne rechtliche Gewähr.
Weitere Informationen finden Sie auf juist.de und auf
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html.
Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie hier https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-undAntworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980fe8d076006499bodyText3.
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