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Aus der Region: Meldung der Vermieter wird jetzt wieder aufgehoben

Beigetragen von JNN am 15. Mai 2020 - 16:04 Uhr

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Nachdem gestern die 7-Tage-Aufenthaltsregelung geändert wurde, gibt es auch heute wieder eine Änderung für die Vermieter. Der Landkreis Aurich hat – auch wohl auf Druck der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel, welche insbesondere die Übermittlung der Daten per Mail ohne entsprechende Verschlüsselung als unsicheren Übertragungsweg bemängelte – eine neue Verordnung herausgegeben, wonach die Weitergabe der Vermieterdaten nicht mehr gefordert wird. Den Infotext des Landkreises finden Sie unter „Weiterlesen“.

Der Landkreis Aurich hat seine Verfügung über die Datenerfassungspflicht von Vermietern touristischer Unterkünfte überarbeitet. Ursprünglich war vorgesehen, dass private oder gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafangelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für touristische Beherbergungen und Übernachtungen, Informationen über Ihre Unterkünfte und Buchungen an die jeweiligen Gemeinden weitergeben. Nach neuerlicher Rücksprache mit Datenschutzfachleuten nimmt die Kreisverwaltung Abstand von dieser Regelung. Eine Weitergabe von Vermieterdaten in der Verfügung wird nicht mehr gefordert.

Stattdessen müssen die Vermieter der genannten Urlaubsunterkünfte nur noch den Namen und die Kontaktdaten ihrer Gäste mit deren Einverständnis dokumentieren und diese für die Dauer von drei Wochen nach Abreise aufbewahren. Dies dient dazu, dass eine etwaige Covid-19-Infektionskette von Gästen nachvollzogen werden kann. Die Gäste wiederum dürfen nur beherbergt werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind. Wenn die Daten bereits im Rahmen der Buchung erhoben werden, ist eine weitere Erfassung nicht erforderlich.

Die bislang bereits bei den Gemeinden aufgelaufenen Informationen werden vernichtet.

TEXT: PRESSEMITTEILUNG LANDKREIS AURICH/RAINER MÜLLER-GUMMELS, EINLEITUNG: STEFAN ERDMANN

 
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