Aus gegebenem Anlass untersagt der Segel-Klub Juist e.V. (SKJ) als Betreiber des Yachthafens Juist jetzt durch ein Rundschreiben jedem Bootseigner die Anlandung von Personen, die nicht ihren ersten Wohnsitz auf Juist haben, im Yachthafen Juist bis auf weiteres. SKJ-Vorsitzender Olaf Weers: „Uns ist bekannt, dass schon Bootseigner angesprochen worden sind, hier doch als Taxi zu fungieren.“
Der SKJ nimmt die Sache sehr ernst und macht jeden Bootseigner für Verstöße gegen diese Untersagung haftbar und weist ausdrücklich auf etwaige Folgen eines Verstoßes hin. Bei Nichtbeachtung kann es zu strafrechtlichen Folgen kommen, vereinsrechtlichen Folgen werde ein Verstoß in jedem Fall nach sich ziehen. Gleiches gilt für Gastboote, egal von wo sie kommen. Im SKJ-Hafen können diese derzeit nicht festmachen und an Land gehen.
Auch wird der Eröffnungstermin des Bootshafens wegen der nun getroffenen Maßnahmen nicht zu halten sein. Geplant war ursprünglich als Saisonstart der 15. April 2020. Da es auch Vereinen untersagt worden ist, Versammlungen und Treffen abzuhalten, bei denen es nicht zu vermeiden ist, dass sich mehrere Menschen zu nahe kommen, sind auch die nächsten Arbeitsdienste betroffen. Geplant waren diese für die Wochenenden 28./29. März und 04./05. April. Hier sollten die Hauptstege wieder an Ort und Stelle und die Fingerstege eingeschwommen werden. Diese Arbeitsdienste können nicht durchgeführt werden. Der Deutsche Segler-Verband (DSV) sowie der Landessportbund (LSB) sind da ganz klar in ihren Aussagen. Für das Verschwimmen der Betonstege benötigt man beim Arbeitsdienst mindestens 12 bis 15 Leute, zu viele nach den derzeitigen Anordnungen.
Das bedeutet, dass der SKJ vorerst abwarten muß, wie lange die jetzt geltenden Bestimmungen andauern und dann kurzfristig entscheidet, wann die Stege ins Wasser kommen. Das bedeutet weiter, dass der Hafen erst öffnet, wenn die Anlage eingeschwommen ist. Wann das ist, kann man derzeit noch nicht sagen.
Zu unserem Foto: Die Fingerstege, die wegen der Baggerarbeiten rausgenommen und auf dem Zwischendeichgelände gelagert werden, müssen erst mal an Land bleiben, da die Arbeitsdienste Ende März und Anfang April nicht durchgeführt werden können.
TEXT UND JNN-ARCHIVFOTO (11/2019): SEGELKLUB JUIST